Millionenfund in Wand

Urteil im Osterhofener Goldschatzprozess gefallen

Obwohl der Berufungsprozess nun sein Ende gefunden hat, laufen die Untersuchungen weiter: Die Staatsanwältin informiert, dass die Ermittlungen rund um den Osterhofener Goldschatz längst noch nicht abgeschlossen sind.

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Der Angeklagte (l.) muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der Angeklagte (l.) muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Kopfschüttelnd nimmt der Angeklagte das Urteil hin: Sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten werden abgelehnt.

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