Schwarzarbeit
Urteil gegen Mitarbeiter einer Chamer Sicherheitsfirma

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg haben ergeben, dass in einem Sicherheitsunternehmen mit Sitz im Landkreis Cham über mehrere Jahre hinweg systematisch Schwarzarbeit betrieben wurde. Das Hauptzollamt (HZA) Regensburg veröffentlichte dazu am Dienstag eine Pressemitteilung.
Darin heißt es: Zwischen 2016 und 2021 seien in der Firma Löhne von geringfügig Beschäftigten, deren Verdienst die damals geltende Grenze von 450 Euro monatlich überschritt, über andere Arbeitnehmer ausgezahlt worden, um Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Außerdem habe das Unternehmen vermeintliche Subunternehmer eingesetzt, die tatsächlich wie reguläre Arbeitnehmer vollständig in den Betrieb eingegliedert waren. Dadurch wurden ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang hinterzogen.
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“
Zudem war ein 44-jähriger Mann über fünf Jahre hinweg als Scheinselbstständiger für die Firma tätig, berichtet das HZA. Er habe Lohnzahlungen an mindestens sechs schwarzbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet, obwohl er selbst in diesem Zeitraum keine eigene Arbeitsleistung er-brachte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in 42 Fällen Beihilfe zu einem Sozialversicherungsschaden von mehr als 43.000 Euro geleistet zu haben. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 6.375 Euro.
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“, betont René Matschke, Leiter des HZA Regensburg. „Sie schadet den Beschäftigten, den ehrlichen Unternehmen und der gesamten Ge-sellschaft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Furth im Wald hat durch sorgfältige Ermittlungs-arbeit ein System aufgedeckt, das über Jahre hinweg auf Kosten der Allgemeinheit lief. Der Zoll wird auch weiterhin konsequent gegen illegale Beschäftigung vorgehen.“
  














