Urteil gefallen
Landshuter hat Großmutter angezündet: „Monströse Tat“, aber kein Mord

Armin Weigel/dpa
Der Angeklagte (rechts) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts neben seinem Verteidiger Thomas Fauth. Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll der 33-Jährige in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet haben.
Es war „eine monströse Tat“ - so Vorsitzender Richter Ralph Reiter – aber kein Mord: Weil seine Steuerungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eingeschränkt war, als er seine Großmutter angezündet hat, hat
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