Urteil gefallen

Landshuter hat Großmutter angezündet: „Monströse Tat“, aber kein Mord

Der 33-Jährige, der seine Großmutter in Brand gesteckt hat, wurde zu neun Jahren Haft und einer Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Einen Mord sah das Gericht nicht.

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Der Angeklagte (rechts) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts neben seinem Verteidiger Thomas Fauth. Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll der 33-Jährige in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet haben. 

Der Angeklagte (rechts) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts neben seinem Verteidiger Thomas Fauth. Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll der 33-Jährige in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet haben. 

Es war „eine monströse Tat“ - so Vorsitzender Richter Ralph Reiter – aber kein Mord: Weil seine Steuerungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eingeschränkt war, als er seine Großmutter angezündet hat, hat

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