Tierseuche
Vorsichtsmaßnahmen im Kreis Cham gegen Geflügelpest angeordnet

Das Veterinäramt Cham fordert alle Geflügelhalter auf, besonders vorsichtig zu sein, um die eigenen Tiere nicht zu gefährden. Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird auch in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAI (Hochpathogene Aviäre Influenza) - auch Geflügelpest genannt - bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen Tierseuchensituation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft. Das Veterinäramt klärt in einer Pressemitteilung die wichtigsten Fragen:
Reinigung und Desinfektion schützt: Das Landratsamt Cham hat mit Allgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im Landkreis Cham angeordnet. Dazu gehört die Sicherung der Stallungen und Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und vor allem Schuhwerk zum Schutz vor einem Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zudem zusätzliche Aufzeichnungen, beispielsweise über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen.
Fütterungsverbot für Wildvögel: Allgemein gilt ab sofort ein Fütterungsverbot für Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne. Singvögel dürfen weiter gefüttert werden. Die gesamte Allgemeinverfügung zur Anordnung der erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen wurde im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht; zu finden auf der Webseite des Landkreises Cham unter der Rubrik Aktuelles-Nachrichten/amtsblaetter. Zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.
Appell zur Aufstallung: In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Cham dringend an alle Geflügelhalter, ihr Geflügel ab sofort vorsorglich aufzustallen, d. h. ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages erheblich vermindert und somit auch die durch die Geflügelpest verursachten wirtschaftlichen und ideellen Schäden vermieden werden. Bei einer weiteren Erhöhung des Ausbreitungsrisikos ist davon auszugehen, dass eine Aufstallungspflicht kurzfristig angeordnet werden muss.
Tote und erkrankte Tiere melden: Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation zu erkennen, wird das in Bayern bewährte Wildvogelmonitoring weitergeführt. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon 0 99 71/78-2 24, gemeldet werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung.









