Fall abgeschlossen
Mädchen in Vilsbiburger Abstellraum: Staatsanwaltschaft hat entschieden
Vor einigen Wochen sorgte der Fall eines Mädchens in Vilsbiburg für Aufsehen: Nach Schulschluss musste die Elfjährige in einem kleinen Raum abseits der Wohnräume auf ihre berufstätigen Eltern warten, woraufhin wegen Verletzung der Aufsichts- und Erziehungspflicht ermittelt wurde.
Die Staatsanwaltschaft habe den Sachverhalt unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten eingehend geprüft, teilt die Pressestelle auf Anfrage unserer Mediengruppe mit. Der vorliegende Fall habe die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nicht erfüllt, heißt es aus der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet, es wurde keine Straftat festgestellt, und deshalb wurde das Verfahren eingestellt.
Der Vater des elfjährigen Mädchens informiert unsere Mediengruppe, dass das Betreuungsproblem mittlerweile gelöst sei. Aus persönlichen Gründen möchte er jedoch keine weiteren Informationen dazu preisgeben.














