Verordnung ignoriert

Halterin offenbar für tödliche Hundeattacke in Straubing verantwortlich

Laut Einschätzung des Ordnungsamtes sei der Bullterrier nicht grundsätzlich gefährlich, vielmehr habe die Halterin die städtische Hundehaltungsverordnung nicht beachtet.

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Die Bullterrier-Hündin kann vom Tierheim weitervermittelt werden, allerdings muss eine weitere Begutachtung durchgeführt werden.

Die Bullterrier-Hündin kann vom Tierheim weitervermittelt werden, allerdings muss eine weitere Begutachtung durchgeführt werden.

Nach dem tödlichen Hundeangriff im Stadtosten werden immmer mehr Details zu dem Vorfall bekannt. Zur Erinnerung: In der vorvergangenen Woche hatte ein freilaufender Bullterrier auf einem Spielplatz an der Breslauer

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