Prozess am Landgericht

Wann hat der Boss der "Furth-Connection" gelogen?

Die Anzeichen mehren sich, dass der Hauptbeschuldigte einen Großteil seiner Strafe im Entzug verbringen könnte.


Der Hauptbeschuldigte im Drogenbanden-Prozess hat dem Gutachter zwei Versionen seiner Abhängigkeit erzählt - welche stimmt denn nun?

Der Hauptbeschuldigte im Drogenbanden-Prozess hat dem Gutachter zwei Versionen seiner Abhängigkeit erzählt - welche stimmt denn nun?

Von Redaktion Furth im Wald

Das Wort "Prozessökonomie" ist bei der Justiz ein Synonym für Beschränkung auf das Wesentliche. Weil sich Gerichte über Arbeitsmangel nicht beschweren können, geht es für den Richter auch darum, Verfahren nicht ausufern zu lassen, sondern sich auf das zu konzentrieren, was für die Urteilsfindung relevant ist. In solchen Fällen werden Anklagepunkte, die auf das Strafmaß wenig oder gar keinen Einfluss haben, eingestellt. Das zeichnet sich auch im Prozess gegen die "Furth-Connection", drei des bandenmäßigen Drogenhandels beschuldigte Männer aus dem Landkreis Cham, ab. Zudem mehren sich die Anzeichen, der Hauptbeschuldigte könnte einen Großteil seiner Strafe nicht im Gefängnis, sondern in einer Entzugsanstalt verbringen.

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