Aufgegriffen
Grenzschutz findet bei Kontrollen in Schafberg viele Waffen

Am Wochenende haben Bundespolizisten im Rahmen der Grenzkontrollen in Furth im Wald mehrere verbotene Gegenstände entdeckt. Sie ermitteln nun in mehreren Fällen, wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Am Freitag kontrollierten die Beamten einen 62-jährigen Ukrainer. In seinem Gepäck fanden die Polizisten ein Springmesser mit seitlich herausspringender und einseitig geschliffener Klinge. Die Grenzschützer stellten es sicher und zeigten den 62-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
Abends kontrollierten Bundespolizisten dann eine tschechische Familie bei der Einreise. Bei Durchsuchung des Wagens stellten die Beamten eine Transporttasche fest, in der sich zwei Airsoftwaffen mit vier Magazinen befanden. Bei den Waffen handelte es sich um eine Pistole und um ein Gewehr ohne Kennzeichnung.
Bei einer Befragung der Familienmitglieder gaben sie an, dass die verbotenen Gegenstände Vater und Mutter gekauft und dem zwölfjährigen Sohn übergeben hatten. Daher stand der Straftatverdacht des Erwerbens und Überlassens sowie des Besitzes und Verbringens verbotener Gegenstände und damit mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz im Raum. Die Polizisten beschlagnahmten Pistole, Gewehr und Magazine.
Am Samstag gegen zur Mittagszeit überprüften Unterstützungskräfte der Bundespolizei einen 32-jährigen Tschechen bei der Einreise. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in einem Ablagefach unterhalb des Radios ein Einhandmesser sowie in einer Reisetasche auf der Rücksitzbank ein Karambitmesser.
Die Bundespolizisten stellten beide Messer sicher und zeigten den Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz an. Bei einer weiteren Kontrolle gegen 22.30 Uhr fanden Bundespolizisten bei einem 43-jährigen Slowaken ein verbotenes Einhandmesser in der Mittelkonsole seines Fahrzeuges. Weiterhin entdeckten sie ein Pfefferspray im Kofferraum des Slowaken. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher.
Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt auch in diesem Fall wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten wiederum die Weiterreise.