Aus dem Amtsgericht

Rüpel vergeht das Lachen

Er muss 3.600 Euro wegen Körperverletzung zahlen


Wegen Körperverletzung ist ein Berufskraftfahrer von der Chamer Amtsrichterin verurteilt worden.

Wegen Körperverletzung ist ein Berufskraftfahrer von der Chamer Amtsrichterin verurteilt worden.

Auch wenn ihm Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung nicht nachzuweisen waren, wird ein 40 Jahre alter Berufskraftfahrer aus dem Landkreis Regensburg das Chamer Amtsgericht kaum in guter Erinnerung behalten. Denn ungeschoren kam der rüpelhaft auftretende Angeklagte trotzdem nicht davon: Mehrere Faustschläge bei einer Auseinandersetzung im September 2018 kosten ihn jetzt 3. 600 Euro. Für den 40-Jährigen stellte das Urteil schlichtweg eine "Lachnummer" dar, wie er lauthals beim Verlassen des Gerichtssaals kundtat.

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