Körperverletzung der anderen Art

Berufskraftfahrer infiziert Lebensgefährtin mit Chlamydien


Eine Körperverletzung der eher ungewöhnlichen Art beschäftigte das Schöffengericht in Cham.

Eine Körperverletzung der eher ungewöhnlichen Art beschäftigte das Schöffengericht in Cham.

Chlamydien sind eine Geschlechtskrankheit, die bei Frauen im schlimmsten Fall zur Unfruchtbarkeit führen kann. Übertragen wird sie in der Regel durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. Wie im Fall einer 29 Jahre alten Frau aus dem südlichen Landkreis. Die hatte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bei ihrem damaligen Lebensgefährten angesteckt, der wiederum bei einer früheren Freundin. Obwohl ihn beide Frauen auf die Infektion hingewiesen hatten, war er lange Zeit nicht zum Arzt gegangen und hatte damit in Kauf genommen, die 29-Jährige mit dem Erreger anzustecken. Die Infektion blieb zwar gesundheitlich für die Frau folgenlos, trotzdem saß der 24 Jahre alte Berufskraftfahrer am Dienstag wegen Körperverletzung auf der Anklagebank vor dem Chamer Schöffengericht.

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