Da war schon was, aber was?
Gefährliche Körperverletzung nicht nachzuweisen
20. Dezember 2020, 13:03 Uhr aktualisiert am 20. Dezember 2020, 15:09 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte. Diese Feststellung einer Staatsanwältin nach Abschluss der Beweisaufnahme kann nur Freispruch bedeuten. Und das war auch das Urteil im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine 32-jährige Altenpflegerin und ihren Ex-Lebensgefährten.
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