Da war schon was, aber was?

Gefährliche Körperverletzung nicht nachzuweisen


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Mit einmem Freispruch endete ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Chamer Amtsgericht. 

Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte. Diese Feststellung einer Staatsanwältin nach Abschluss der Beweisaufnahme kann nur Freispruch bedeuten. Und das war auch das Urteil im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine 32-jährige Altenpflegerin und ihren Ex-Lebensgefährten.

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