Amtsgericht Cham
Hundenärrin muss ins Gefängnis
8. Oktober 2021, 15:28 Uhr aktualisiert am 8. Oktober 2021, 15:28 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Wegen Ladendiebstahls ins Gefängnis? Das ist durchaus möglich, wenn die betreffende Person immer wieder beim Klauen erwischt wird. Und vor allem dann, wenn das während laufender Bewährungszeit passiert. Wie im Fall einer 53 Jahre alten Frau aus dem Landkreis, die am Donnerstag von Amtsrichterin Birgit Fischer eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung kassierte.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden