Serie „Real Cybercrime“
Wie ein 23-Jähriger mit seinen eigenen Nacktfotos erpresst wurde

Angelov – stock.adobe.com (Symbolfoto)
Das vermeintliche Anbandeln via Social Media wird für einen jungen Mann aus dem Landkreis Deggendorf schnell verhängnisvoll.

Der Fall
Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Deggendorf wird per Facebook von einem unbekannten Profil hinzugefügt. Auf dem Profilbild ist eine hübsche, junge Frau zu sehen. Wenige Minuten später nimmt sie bereits per Facebook-Messenger mit ihm Kontakt auf.
Der anonymisierte Chat und die Folgen in der Bildergalerie zum Durchklicken
Polizeihauptmeister Sebastian Grimps rät
Überprüfe deine Privatsphäre-Einstellungen! Diese solltest du so streng wie möglich handhaben. Bei Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, kannst du zum Beispiel einen Privatsphäre-Check durchführen. Es dauert zwar etwas, aber wenn du dich da durchgeklickt hast, verhinderst du zum Beispiel, dass Fremde deine Bilder oder Posts sehen können.
Nimm außerdem keine fremden Freundschaftsanfragen an. Mit solchen Fällen haben wir immer öfter zu tun. Vor allem auf Instagram sind viele sogenannte Bots unterwegs. Auf den Profilbildern oder in der Story sind meistens leicht bekleidete Frauen zu sehen und dabei ist häufig ein Link hinterlegt. Niemals auf solche Links klicken! Auf diesen Seiten kann sich alles verbergen, von Schadsoftware bis hin zu Phishing-Seiten. Durch das Bestätigen einer Freundschaftsanfrage erhalten die Täter Zugriff auf die sonst nicht einsehbaren Profilfotos.
Vermeide es, persönliche, oder gar intime Inhalte mit Fremden zu teilen, die du nur aus dem Internet kennst. Inhalte im Internet sollten kritisch auf ihre Glaubwürdigkeit und ihren Wahrheitsgehalt hinterfragt werden. Bei den Videos der Chat-Partnerin handelt es sich oft um frei zugängliche Inhalte aus dem Internet oder um Medien anderer Geschädigter. Programme ermöglichen das situative Einspielen je nach Bedarf, zum Beispiel Winken, Aufstehen oder ähnliches. So wirkt das Video auf den Geschädigten echt.
Wenn intime Aufnahmen von dir gemacht wurden, dann überweise kein Geld. Eine Veröffentlichung kann nicht mehr verhindert werden. Wenn der Täter das Video verbreiten möchte, dann wird das früher oder später auch passieren. Und sollte die Bezahlung doch erfolgt sein, wird der Täter immer mehr Geld fordern, wie es auch in diesem Beispiel der Fall war.
Zu guter Letzt: Erstatte Anzeige bei der Polizei. Wir nehmen die Ermittlungen auf und tun unser Bestes, um den Täter zu ermitteln.