Löhne veruntreut

Bauunternehmer aus Raum Straubing zu Haftstrafe verurteilt


Das Gericht verurteilte den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. (Archivbild)

Das Gericht verurteilte den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. (Archivbild)

Das Landgericht Regensburg hat einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Straubing-Bogen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 43 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Ein im Büro angestellter Verwandter des Bauunternehmers wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, ebenfalls ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig, wie das Hauptzollamt Landshut am Donnerstag mitteilt.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Bauunternehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren einige hundert Arbeitnehmer in seinem Bauunternehmen beschäftigte, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden. Die Sozialbeiträge wurden nicht in richtiger Höhe gezahlt und somit über 5,5 Millionen Euro hinterzogen.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen verschaffte sich der Bauunternehmer fingierte Belege, sogenannte Abdeckrechnungen, in Höhe von etwa 15 Millionen Euro von als Servicefirmen auftretenden Unternehmen und buchte sie in seine Buchhaltung ein.

Zudem verschob der Bauunternehmer auf dem Papier manche seiner Arbeitnehmer zu diesen sogenannten Servicefirmen. Dort wurden die Personen meist in geringer Höhe zur Sozialversicherung angemeldet, um beispielsweise bei Zollkontrollen, den Schein einer legal arbeitenden Firma zu erwecken. Tatsächlich arbeitete dieses Personal weiterhin im gesamten Tatzeitraum für die Verurteilten und erhielt dafür Schwarzlohn.