Landkreis Regensburg

Hartz-IV-Trickser entlarvt und verurteilt


Dem Hauptzollamt Regensburg ging ein schwarz arbeitender Taxifahrer ins Netz.

Dem Hauptzollamt Regensburg ging ein schwarz arbeitender Taxifahrer ins Netz.

Von Redaktion idowa

Ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber wurde einem Regensburger Taxifahrer zum Verhängnis. 12.000 Euro an Einkünften hatte der als arbeitslos gemeldete Mann unterschlagen.

Erst 12.000 Euro schwarz verdient und anschließend vor Gericht falsch ausgesagt: Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen arbeitslos gemeldeten Regensburger Taxifahrer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Neben dem entstandenen Schaden muss er auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

Zunächst verschwieg er bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes II seine Einkünfte und verschaffte sich so durch Taxifahrten Einnahmen in Höhe von insgesamt 12.000 Euro. Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen höchstens 100 Euro im Monat dazuverdienen, ansonsten werden Leistungen gekürzt.

Aufgeflogen war der Betrug dann, als es zu einem Verfahren gegen seinen Arbeitgeber in einer anderen Angelegenheit kam. Auch hier machte der Taxifahrer, trotz Belehrung über Auskunftsverweigerungsrecht sowie Wahrheitspflicht, falsche Angaben über seinen Lohn. Somit machte er sich nicht nur wegen Schwarzarbeit, sondern auch wegen falscher uneidlicher Aussage zusätzlich strafbar.

Die anschließenden Untersuchungen des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass der Mann tatsächlich am Umsatz des Taxiunternehmens beteiligt war und einen Nettolohn in Höhe von 50 Prozent des Umsatzes erzielte.