Fußtritte gegen den Kopf:
Viereinhalb Jahre Haft für 20-Jährige
20. Dezember 2019, 17:41 Uhr aktualisiert am 20. Dezember 2019, 17:59 Uhr
Mindestens drei Mal hat Astrid A.* in der Nacht auf den 3. Mai auf den Kopf eines wehrlos am Boden liegenden Mannes eingetreten. Einen Tötungsvorsatz hatte die Jugendkammer des Landgerichts nach vier Verhandlungstagen allerdings nicht feststellen können: Die 20-jährige Landshuterin wurde am heutigen Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtjugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit war die Kammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Die Höhe des Strafmaßes ergab sich aus der Tatsache, dass A. unmittelbar vor dem Vorfall in der Altstadt bereits zum zweiten Mal wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden war - diese Urteile flossen nun mit ein. Zudem besteht bei der 20-Jährigen erheblicher Nacherziehungsbedarf, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung.
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