Vor dem Landgericht

Messerangriff war "nur" gefährliche Körperverletzung

Mal schnell affektiv ausgeflippt: Drei Jahre Haft für Afghanen


Glimpflich vor Gericht ist der Angeklagte nach seiner Messerattacke auf einen Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft Schönau davongekommen.

Glimpflich vor Gericht ist der Angeklagte nach seiner Messerattacke auf einen Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft Schönau davongekommen.

Von Redaktion Landshut Stadt

Ein verwüstetes Zimmer in der Asylbewerberunterkunft Schönau. Verletzungen an Abdul A.* Und die Tatsache, dass Matin M.* es gewesen war, der sich zuletzt bei A. aufgehalten hatte: Auch ohne die belastende Aussage A.s hatte alles darauf hingedeutet, dass Matin M. seinen Mitbewohner am 21. Juni mit einem Messer angegriffen hatte. Doch der 23-jährige Afghane hatte vor dem Landgericht bis zuletzt seine Unschuld beteuert: "Ich habe gar nichts gemacht." Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer hielt die Einlassung nach zwei Verhandlungstagen aber für widerlegt und verurteilte M. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Damit war der Asylbewerber glimpflich davongekommen, war die Staatsanwaltschaft doch von einem versuchten Totschlag ausgegangen. Wie Vorsitzender Richter Markus Kring sagte, hatte die Kammer aber aufgrund der Gesamtumstände keinen bedingten Tötungsvorsatz feststellen können.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat