Vor dem Landgericht
Messerangriff war "nur" gefährliche Körperverletzung
31. Januar 2020, 9:39 Uhr aktualisiert am 31. Januar 2020, 9:39 Uhr
Ein verwüstetes Zimmer in der Asylbewerberunterkunft Schönau. Verletzungen an Abdul A.* Und die Tatsache, dass Matin M.* es gewesen war, der sich zuletzt bei A. aufgehalten hatte: Auch ohne die belastende Aussage A.s hatte alles darauf hingedeutet, dass Matin M. seinen Mitbewohner am 21. Juni mit einem Messer angegriffen hatte. Doch der 23-jährige Afghane hatte vor dem Landgericht bis zuletzt seine Unschuld beteuert: "Ich habe gar nichts gemacht." Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer hielt die Einlassung nach zwei Verhandlungstagen aber für widerlegt und verurteilte M. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Damit war der Asylbewerber glimpflich davongekommen, war die Staatsanwaltschaft doch von einem versuchten Totschlag ausgegangen. Wie Vorsitzender Richter Markus Kring sagte, hatte die Kammer aber aufgrund der Gesamtumstände keinen bedingten Tötungsvorsatz feststellen können.
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