Amtsgericht Landshut

Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafe verurteilt


Bei seiner Festnahme leistete der Angeklagte erheblichen Widerstand, so dass eine Fesselung durchgeführt werden musste. (Symbolfoto)

Bei seiner Festnahme leistete der Angeklagte erheblichen Widerstand, so dass eine Fesselung durchgeführt werden musste. (Symbolfoto)

Bewährung oder Knast für einen Sprung mit beiden Beinen auf den Rücken eines wehrlos auf dem Boden liegenden Mannes - das ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht die Frage gewesen. Der Angeklagte, ein 32-jähriger Syrer, war in der Nacht auf den 7. Mai 2022 vor einem Club am Alten Viehmarkt aus dem Hinterhalt heraus einem Landsmann zunächst mit einem Kick in den Rücken gesprungen, wodurch dieser zu Boden gegangen war. Dann folgte der brutale Sprung auf den Rücken, der den Geschädigten in die Ohnmacht katapultierte. Richter Andreas Steiger hatte nach der Beweisaufnahme die Aktenlage bestätigt gesehen, wonach der Geschädigte eine vorangegangene Auseinandersetzung mit dem Angeklagten längst für beendet gehalten hatte und in Richtung CCL weggehen wollte. "Der hat Sie gar nicht gesehen."

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