Kein Tötungsvorsatz: Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Urteil nach Gegockel in der Altstadt


Von Redaktion Landshut Stadt

Gab es Tritte? Das war der Kernpunkt des Verfahrens um eine Schlägerei in der Unteren Altstadt am 29. Juli vergangenen Jahres. Die beiden angeklagten Syrer hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, einen 21-jährigen Iraker nach einem zufälligen Aufeinandertreffen mit Faustschlägen traktiert zu haben, Fußtritte aber bis zuletzt vehement bestritten.

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