Keine Tötungsabsicht

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Fußtritten unter der Isarbrücke


Verteidiger Dr. Thomas Krimmel wies am Dienstag vor dem Landgericht darauf hin, dass Tritte mal vor dem Amtsgericht als gefährliche Körperverletzung verhandelt werden, mal vor dem Landgericht als versuchter Totschlag.

Verteidiger Dr. Thomas Krimmel wies am Dienstag vor dem Landgericht darauf hin, dass Tritte mal vor dem Amtsgericht als gefährliche Körperverletzung verhandelt werden, mal vor dem Landgericht als versuchter Totschlag.

Von Redaktion Landshut Stadt

Eines steht fest: Fußtritte gegen den Kopf sind potenziell lebensgefährdend. Ein wenig willkürlich mutet für manch einen indes an, vor welcher Instanz Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Verteidiger Dr. Thomas Krimmel wies am Dienstag vor dem Landgericht darauf hin, dass Tritte mal vor dem Amtsgericht als gefährliche Körperverletzung verhandelt werden, mal vor dem Landgericht als versuchter Totschlag. So auch der Prozess gegen seinen Mandanten, der mit einem Landsmann im Februar unter der Elginbrücke an der Podewilsstraße einen 28-jährigen Ukrainer massiv attackiert hatte. Krimmel stellte die These auf, bereits die Ermittler entschieden darüber, wie angeklagt werde. Im vorliegenden Fall könnte etwa der Begriff "Stampftritt" entscheidend gewesen sein, der im Vernehmungsprotokoll eines Zeugen aufgetaucht war. Vor Gericht hatte sich herausgestellt, dass das Wort dem aus dem Kongo stammenden Mann gänzlich unbekannt war.

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