Landgericht: Fußtritt im Tanzlokal
Tötungsvorsatz nicht nachweisbar
11. September 2019, 17:21 Uhr aktualisiert am 11. September 2019, 17:37 Uhr
Von
Redaktion Landshut Stadt
Möglicherweise war es ein falsch verstandener Gesichtsausdruck. Was genau dazu geführt hat, dass der bis dato unbescholtene Leonas L.* in den frühen Morgenstunden des 8. Dezembers 2018 in einem Landshuter Tanzlokal einen weiteren Gast in den Schwitzkasten genommen und ihm einen Fußtritt gegen den Kopf verpasst hat, stand auch nach zwei Verhandlungstagen vor dem Landgericht nicht fest.
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