Amtsgericht

Geldstrafe für Landshuts "Edelschwurbler"

Untreue und Urkundenfälschung: Vereinschef hätte Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht nicht mit Vereinsvermögen begleichen dürfen.


Laut Anklage hatte der Vorstand mit dem Vereinsvermögen Bußgelder bezahlt, die wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht bei Kundgebungen während der Coronazeit gegen ihn und seine Lebensgefährtin verhängt worden waren.

Laut Anklage hatte der Vorstand mit dem Vereinsvermögen Bußgelder bezahlt, die wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht bei Kundgebungen während der Coronazeit gegen ihn und seine Lebensgefährtin verhängt worden waren.

"Viel Lärm um nichts": Mit diesem Satz beendete der Angeklagte sein Schlusswort, bevor Richter Andreas Steiger das Urteil im Strafverfahren gegen einen 61-jährigen Landshuter und seine Lebensgefährtin verkündete: Der Angeklagte war am Freitag mit "Edelschwurbler"-Aufdruck in Goldschrift auf dem Hemd im Sitzungssaal erschienen, der voll besetzt von Unterstützern war.

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