Amtsgericht Landshut

Mikro nicht desinfiziert: Ärger nach Corona-Demo


Ein Mikrofon wie dieses sollte auf der Kundgebung eigentlich nach jeder Rede desinfiziert werden. Passiert ist es laut Staatsanwaltschaft nicht.

Ein Mikrofon wie dieses sollte auf der Kundgebung eigentlich nach jeder Rede desinfiziert werden. Passiert ist es laut Staatsanwaltschaft nicht.

Von Redaktion Landshut Stadt

"In der Gegenwart Zukunft gestalten" - dazu gehören offensichtlich auch vermeintlich banale Dinge wie das Desinfizieren von Mikrofonen. Zumindest war das Nichtbefolgen dieser Vorgabe der Grund, warum einem 64-Jährigen aus dem Landkreis Landshut, der unter besagtem Motto eine Kundgebung auf der Ringelstecherwiese veranstaltet hatte, ein Strafbefehl über 1.000 Euro zugestellt worden war. Der 64-Jährige hatte dagegen Einspruch eingelegt.

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