Amtsgericht Landshut

Gefälschte Geburtsurkunde: Dunkle Kanäle statt Freetown

Ein 41-jähriger Westafrikaner, der seit sieben Jahren in Landshut lebt, scheitert mit dem Einspruch - und das Gericht erhöht die Strafe.


Anhand von Details können Urkundensachverständige echte von gefälschten Pässen und Urkunden unterscheiden. Im Fall der Geburtsurkunde eines 41-Jährigen aus Sierra Leone, der seit sieben Jahren in Landshut lebt, handelt es sich um eine Fälschung, befand das Landeskriminalamt.

Anhand von Details können Urkundensachverständige echte von gefälschten Pässen und Urkunden unterscheiden. Im Fall der Geburtsurkunde eines 41-Jährigen aus Sierra Leone, der seit sieben Jahren in Landshut lebt, handelt es sich um eine Fälschung, befand das Landeskriminalamt.

Da wird auf der Ausländerbehörde nicht lange gefackelt. Legt ein Antragsteller eine Geburtsurkunde vor, wird diese von den Mitarbeitern sofort zur Überprüfung ans Landeskriminalamt weitergeleitet. Doch auch die dortigen Sachverständigen für Urkundenfälschung können sich irren - und im Fall seines Mandanten hätten sie dies auch getan, zeigte sich Verteidiger Peter Ewald am Mittwoch vor dem Amtsgericht überzeugt. Hartnäckig bohrte und bohrte er nach, doch der Sachverständige Thomas Trappendreher blieb dabei: Die Befundlage sei relativ eindeutig - bei der vorgelegten Geburtsurkunde handle es sich um eine Fälschung. Richter Andreas Steiger zeigte sich nach der Beweisaufnahme zudem davon überzeugt, dass der 41-Jährige aus Sierra Leone dies auch gewusst hat und erhöhte die per Strafbefehl ausgesprochene Geldstrafe wegen Urkundenfälschung auf 100 Tagessätze zu je zehn Euro. Zudem ordnete Steiger die Einziehung der Urkunde an.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat