Verwaltungsgericht Regensburg gibt Klage von Peter Vorholzer erneut statt

Festzeltvergabe für Herbstdult 2018 rechtswidrig


Peter Vorholzer (links) mit seinem Rechtsbeistand Dr. Klaus Luckow gestern am Verwaltungsgericht Regensburg.

Peter Vorholzer (links) mit seinem Rechtsbeistand Dr. Klaus Luckow gestern am Verwaltungsgericht Regensburg.

Das war ein unerfreuliches Déjà-vu für die Stadt Landshut: Erneut hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Dr. Josef Lohner gegen die Stadt und zugunsten von Peter Vorholzer entschieden. Der hatte gegen die Vergabe des großen Festzelts für die Bartlmädult 2018 geklagt. Die Vergabe an Franz Widmann junior war nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig, stattdessen hätte Vorholzer den Zuschlag bekommen müssen. Dieselbe Kammer hatte im Dezember 2017 bereits Vorholzers Klage gegen die Zeltvergabe für die 2017er-Bartlmädult stattgegeben. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Münchner Verwaltungsgerichtshof die von Franz Widmann junior eingelegte Berufung nicht zugelassen hatte.

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