Landshut

Triumph für Festwirt Vorholzer

Verwaltungsgericht Regensburg erklärt Vergabe der Festzelte durch den Dultsenat für rechtswidrig


Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage des vom Dultsenat ausgebooteten Festwirts Peter Vorholzer stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage des vom Dultsenat ausgebooteten Festwirts Peter Vorholzer stattgegeben.

Die in der Nähe des Hauptbahnhofs gefundene amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg konnte am Donnerstagvormittag glücklicherweise entschärft werden. Doch fast zeitgleich ging rund 70 Kilometer nördlich eine "Bombe" hoch: Das Verwaltungsgericht Regensburg gab der Klage des Festwirts Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut statt. Die Festzeltvergabe durch den Dultsenat für die Bartlmädult 2017 sei rechtswidrig gewesen, entschied die fünfte Kammer des Gerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Josef Lohner.

Die Stadt Landshut kann dieser Richterspruch noch teuer zu stehen kommen. Denn bereits in seinem Plädoyer hatte Vorholzers Rechtsanwalt Dr. Klaus Luckow erklärt, dass sein Mandant im Falle eines erfolgreichen Richterspruchs die Stadt auf Schadensersatz verklagen werde. Und tatsächlich scheint das Gericht voll und ganz Vorholzers Argumentation gefolgt zu sein. "Das Gericht ist zur Auffassung gekommen, dass bei der Vergabe der Bartlmädult 2017 der falsche Festwirt zum Zuge gekommen ist", sagte der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Dr. Martin Herrmann, der das Ergebnis des Verfahrens am Freitagmorgen bekanntgab. Demzufolge sei sowohl die Vergabe des größten Dult-Festzeltes an Franz Widmann junior sowie die Ablehnung der Bewerbung Vorholzers rechtswidrig gewesen. Die Begründung des Urteils wird nachgereicht.

Rückblick: Die Verwaltung hatte bei der Vergabe im Dezember 2016 die Vorholzer-Bewerbung hauchdünn mit 366:362 Punkten favorisiert. Die Mitglieder des Dultsenats sahen dies jedoch - mit Ausnahme des SPD-Stadtrats Gerd Steinberger - völlig anders. Widmann junior sei bei der Bewertung der einzelnen Kriterien zu schlecht weggekommen, urteilte der Senat und schraubte dessen Ergebnis deutlich nach oben. Am Ende lag der junge Festwirt mit 404:366 Punkten klar vorne und erhielt den Zuschlag.

Um die Bewertung dieser Kriterien ging es denn auch bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Sitzungssaal1 des Verwaltungsgerichts Regensburg. So zweifelte Vorholzers Rechtsbeistand Luckow die Höherbewertung Widmanns bezüglich der Qualität der Produkte an. Dies war vom Dultsenat vor allem damit begründet worden, dass ein Lieferant hochwertiges Kürbiskernöl liefern und mit Helmut Krausler ein Sterne-Koch die kulinarischen Schmankerl für die Besucher auf der Empore sowie in den Boxen zubereiten würde. Dies sei ein "Alleinstellungsmerkmal" Widmanns, so die Auffassung des Dultsenats. Vorholzer-Anwalt Luckow sah dies gänzlich anders: "Der Stern für Herrn Krausler liegt Jahrzehnte zurück. Und der Umsatz durch besagten Lieferanten beläuft sich auf einige hundert Euro. Das ist ein verschwindend geringer Anteil im Vergleich zu einem Wareneinkaufswert von etwa 200.000 Euro, den man für ein Volksfest dieser Größenordnung rechnen muss." Zudem, so Luckow weiter, müsse die Frage erlaubt sein, ob man bei einem traditionellen Volksfest wie der Bartlmädult einem Feinschmecker-Angebot überhaupt derart viel Gewicht beimessen solle.

Schlammschlacht zwischen den Parteien

Zu einer Schlammschlacht zwischen den Parteien artete die Diskussion beim Kriterium "bekannt und bewährt" aus. Luckow kritisierte heftig, dass der Dultsenat einen Vorfall unberücksichtigt gelassen habe, bei dem Widmann junior am Rande der Niederbayernschau betrunken am Steuer erwischt worden sei. Claudia Kerschbaumer, Vertreterin der Stadt Landshut, entgegnete, dass es sich zum Zeitpunkt der Vergabe um ein laufendes Strafverfahren gehandelt habe und deshalb die Unschuldsvermutung gelten müsse. Luckow ließ nicht locker: "Vorher kam es bereits zu ähnlichen Fällen mit akutem Konsum von Alkohol und Cannabis-Produkten." Man konnte fast den Eindruck gewinnen, dass nicht die Stadt, sondern der lediglich als Beigeladener anwesende Widmann junior der Beschuldigte im Verfahren wäre. Bis dessen Rechtsbeistand Dr. Michael Jobst gehörig der Kragen platzte: "Das Ermittlungsverfahren ist später eingestellt worden. Und auch Herr Vorholzer ist in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden - mit Schlägereien und Autoschiebereien." Vorholzer und sein Anwalt schwiegen zu diesem Vorwurf.

Es wurden noch weitere Kriterien angesprochen wie Ortsansässigkeit, Preisgestaltung, Lärmüberschreitung oder Umweltschutz. Doch diese Punkte wurden nun zügig abgehandelt, wobei man den Eindruck hatte, dass Richter Lohner zunehmend ungeduldig wurde und ein schnelles Ende der mündlichen Verhandlung wollte.

Nun wollen die Beteiligten die Begründung des Urteils abwarten, um dann über das weitere Vorgehen zu beraten. Zu erwarten ist jedoch, dass die Stadt Berufung einlegen wird, denn angesichts zu erwartender Schadensersatzforderungen Vorholzers könnte der Richterspruch für sie noch sehr teuer werden.

Pikant ist zudem: Am 18. Dezember, wird der soeben kräftig "abgewatschte" Dultsenat die Vergabe der Festzelte für das kommende Jahr beschließen. Für das große Zelt auf der Bartlmädult gibt es dem Vernehmen nach erneut zwei Bewerber: Franz Widmann junior - und Peter Vorholzer.

Die unendliche Geschichte um die Vergabe des großen Festzeltes auf der Bartlmädult geht weiter.

Die unendliche Geschichte um die Vergabe des großen Festzeltes auf der Bartlmädult geht weiter.