Rechtswidrige Vergabe und ihre Folgen
Nächster Dult-Prozess: Festwirt will 140.000 Euro Schadensersatz
22. Juli 2020, 17:38 Uhr aktualisiert am 22. Juli 2020, 17:38 Uhr
Keine zwei Wochen ist es her, dass das Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt hat, dass die Festzeltvergabe zur Bartlmädult 2018 rechtswidrig war. Jetzt steht der Stadt schon der nächste Prozess in Sachen Dult ins Haus: Der frühere Festwirt Peter Vorholzer will nun auf Schadensersatz klagen. Es geht um rund 140 000 Euro, die Vorholzer von der Stadt fordert, weil er bei der Bartlmädult 2017 nicht zum Zug gekommen ist. Auch hier haben die Verwaltungsrichter schon vor längerem die Rechtswidrigkeit festgestellt.
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