Rechtswidrige Vergabe und ihre Folgen

Nächster Dult-Prozess: Festwirt will 140.000 Euro Schadensersatz


Sein Ende als Festwirt hat Peter Vorholzer vor einem guten halben Jahr verkündet. Die Dult beschäftigen ihn und seinen Anwalt aber weiterhin.

Sein Ende als Festwirt hat Peter Vorholzer vor einem guten halben Jahr verkündet. Die Dult beschäftigen ihn und seinen Anwalt aber weiterhin.

Keine zwei Wochen ist es her, dass das Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt hat, dass die Festzeltvergabe zur Bartlmädult 2018 rechtswidrig war. Jetzt steht der Stadt schon der nächste Prozess in Sachen Dult ins Haus: Der frühere Festwirt Peter Vorholzer will nun auf Schadensersatz klagen. Es geht um rund 140 000 Euro, die Vorholzer von der Stadt fordert, weil er bei der Bartlmädult 2017 nicht zum Zug gekommen ist. Auch hier haben die Verwaltungsrichter schon vor längerem die Rechtswidrigkeit festgestellt.

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