Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof München

Dultwirt Vorholzer will jetzt Schadensersatz von der Stadt


Festwirt Peter Vorholzer: Jetzt will er von der Stadt Schadensersatz.

Festwirt Peter Vorholzer: Jetzt will er von der Stadt Schadensersatz.

Jetzt ist es amtlich: Die Festzeltvergabe durch den Dultsenat für die Bartlmädult 2017 war rechtswidrig. Die Berufung gegen das Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts ist damit gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die von Franz Widmann junior eingelegte Berufung nicht zugelassen. Der bei der Vergabe der Festzelte unterlegene Peter Vorholzer will jetzt Schadensersatz von der Stadt - von einem hohen fünfstelligen Betrag ist die Rede.

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