Landgericht
24-Jähriger muss für BKH-Schläge nicht in Psychiatrie
11. Januar 2021, 18:42 Uhr aktualisiert am 11. Januar 2021, 18:42 Uhr
Von
Redaktion Landshut Stadt
"Ein Restrisiko bleibt", wie Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann sagte. Dennoch hat sich die vierte Strafkammer des Landgerichts am Montag gegen die Unterbringung eines 24-jährigen Landshuters in einer Psychiatrie ausgesprochen. Der Mann hatte im Sommer im Bezirkskrankenhaus Landshut (BKH) Mitpatienten attackiert.
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