Urteil

Landgericht Landshut schickt 27-Jährigen in Psychiatrie

Es ist das schärfste Schwert des Strafrechts: Die Unterbringung in einer Psychiatrie kann für den Betroffenen lebenslang bedeuten. Im Falle eines 27-Jährigen wurde sie nun angeordnet.


Im Bezirkskrankenhaus hatte der 27-Jährige seinen Zimmergenossen mit heißem Wasser überschüttet.

Im Bezirkskrankenhaus hatte der 27-Jährige seinen Zimmergenossen mit heißem Wasser überschüttet.

Es ist das schärfste Schwert des Strafrechts: Die Unterbringung in einer Psychiatrie kann für den Betroffenen lebenslang bedeuten - dementsprechend hoch sind die Hürden. Im Fall eines 27-jährigen Vilsbiburgers sah das Landgericht "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" aber keine andere Möglichkeit, als die Unterbringung anzuordnen. Die sechste Strafkammer hat sich die Entscheidung am Freitag nicht leicht gemacht, was sich nicht zuletzt durch eine einstündige Urteilsberatung zeigte. In dieser Zeit brach sich zwischendurch die Verzweiflung des Beschuldigten in einem Strom an Tränen Bahn; als Vorsitzender Richter Thomas Lindinger das Urteil verkündete, stand er stumm und reglos. In seinem letzten Wort hatte sich der 27-Jährige, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, noch einmal für die Anlasstaten entschuldigt und seinen Therapiewillen bekundet.

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