Warnwert überschritten

Weitere Beschränkungen im Landkreis Deggendorf


Der Landkreis Deggendorf hat den Warnwert bei den Corona-Inzidenzfällen überschritten. (Symbolbild)

Der Landkreis Deggendorf hat den Warnwert bei den Corona-Inzidenzfällen überschritten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Deggendorf hat am heutigen Donnerstag den Warnwert der 7-Tages-Inzidenz überschritten. Das Landratsamt hat deswegen eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Freitag in Kraft tritt.

Wie das Landratsamt mitteilt, liegt der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage seit heute bei 43,5 - und damit über dem Warnwert von 35. Das Landratsamt erlässt deswegen eine Allgemeinverfügung, die am 16. Oktober in Kraft tritt und voraussichtlich für eine Woche gültig ist. Die Bewohner im Landkreis müssen sich in dieser Zeit auf folgende Beschränkungen einstellen:

1. Die zulässige Anzahl der Teilnehmer an privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen wird auf bis zu 50 Personen beschränkt.

2. Der Schulbetrieb im Landkreis Deggendorf hat entsprechend den Vorgaben für die Stufe 2 des gemeinsam von den Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege geltenden Rahmenhygieneplans zu erfolgen. Das bedeutet: Es gilt eine Maskenpflicht ab den 5. Jahrgangsstufen bei weiterführenden Schulen.

3. Der Betrieb der Kindertagesstätten und der Heilpädagogischen Tagesstätten im Landkreis Deggendorf hat entsprechend den Vorgaben für die Stufe 2 des vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlichen Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten zu erfolgen. So muss das Personal nun Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

4. Es wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

5. Es ergeht die dringende Empfehlung, auf alle öffentlichen Veranstaltungen, mit einem vorhersehbaren Teilnehmerkreis von mehr als 50 Personen zu verzichten.

"Die Entscheidung ist unumgänglich und ist von der Staatsregierung klar vorgegeben", betont Landrat Christian Bernreiter, insbesondere mit Blick auf die Maskenpflicht an Schulen. Hier gebe es für das Landratsamt auch kein eigenes Ermessen. "Ich bitte Sie alle, die Einschränkungen mitzutragen. Es geht um die Gesundheit von uns allen! Ich bin überzeugt, wenn jeder seinen Beitrag leistet, kann es gelingen einen generellen Lockdown mit viel drastischeren Einschränkungen zu vermeiden", so Bernreiter.