Verschärfte Regeln ab Donnerstag

Jetzt offiziell: Inzidenzwert im Kreis Deggendorf liegt über 100


Der Landkreis Deggendorf wird auf der Corona-Ampel des Freistaats nun offiziell als "dunkelrot" gelistet. (Symbolbild)

Der Landkreis Deggendorf wird auf der Corona-Ampel des Freistaats nun offiziell als "dunkelrot" gelistet. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Nun ist es auch offiziell bestätigt: Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Deggendorf hat heute den kritschen Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit treten ab Donnerstag verschärfte Regelungen in Kraft.

Das teilte das Landratsamt Deggendorf am Mittwochmittag mit. Bereits am Montagnachmittag hatte Landrat Christian Bernreiter gewarnt, dass der Landkreis den Inzidenzwert überschritten habe. Aufgrund zeitlicher Diskrepanzen bei der Übermittlung der Fälle war der Landkreis am Dienstag laut Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aber noch ganz knapp unter der kritischen Grenze (98,76). Seit Mittwochvormittag liegt der Inzidenzwert nun aber offiziell bei 103,78. Das bedeutet, dass der Landkreis Deggendorf auf der Corona-Ampel des Freistaats nun als "dunkelrot" eingestuft wird - und verschärfte Regelungen in Kraft treten. Konkret bedeutet das:

  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks oder vergleichbare ortsfeste Einrichtungen), Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten und zoologische und botanische Gärten) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  • Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt im Übrigen aus selbstverständlichen Gründen nicht in den Kantinen am Platz während der Einnahme von Speisen und Getränken.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz an allen Schulen und in Hochschulen.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt insbesondere auch für den Aufenthalt in der Gastronomie. Das bedeutet, aktuell dürfen fünf Personen pro Tisch Platz nehmen. Bei zwei Haushalten dürften es aber auch mehr als fünf Personen sein.
  • Der Teilnehmerkreis für zulässige privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist, unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen (z.B. Messen, Parteiveranstaltungen, Vereinssitzungen, Kulturveranstaltungen, Kinos) höchstens 50 Personen beschränkt.
  • Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.

Eine Festlegung von öffentlichen Plätzen, auf denen Maskenpflicht oder Alkoholverbot gilt, erfolgte durch das Landratsamt Deggendorf bislang noch nicht, da noch kein Handlungsbedarf gegeben ist. Die verschärften Regeln gelten solange der Wert von 100 überschritten ist. Sie können erst aufgehoben werden, wenn der Wert sechs Tage hintereinander unterschritten wird.