Frühwarnwert überschritten

Schärfere Regeln für den Landkreis Deggendorf


Ab sofort gelten im Landkreis Deggendorf strengere Regeln im Rahmen des Infektionsschutzgesetz (Symbolbild).

Ab sofort gelten im Landkreis Deggendorf strengere Regeln im Rahmen des Infektionsschutzgesetz (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Für den Landkreis Deggendorf gelten ab sofort schärfere Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. Der Kreis hatte am Donnerstag den ersten Frühwarnwert von 35 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten.

Die Allgemeinverfügung, die der Landkreis Deggendorf vor zwei Tagen erlassen hat, ist aufgehoben. Stattdessen gelten die von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie das Landratsamt am Samstag mitteilte. Der Landkreis hatte die 35-Fälle-Marke der Sieben-Tages-Inzidenz am Donnerstag bereits überschritten.

Folgende Maßnahmen treten ab sofort in Kraft:

  1. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks oder vergleichbare ortsfeste Einrichtungen), Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten und zoologische und botanische Gärten) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  2. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
  3. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  4. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Dies gilt insbesondere auch für den Aufenthalt in der Gastronomie.
  5. Der Teilnehmerkreis für zulässige privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist, unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
  6. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.
  7. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.

Die verschärften Regeln gelten solange der Wert von 35 überschritten ist. Ein Wegfall ist erst dann gegeben, wenn der Wert sechs Tage hintereinander unterschritten wird. Die aktuelle Situation im Landkreis kann unter www.landkreisdeggendorf.de eingesehen werden.