Aus dem Amtsgericht

Rambo-Angriff hartnäckig geleugnet

Trotzdem muss 15-fach vorbestrafter Bewährungsversager nicht ins Gefängnis


Ein 15-fach vorbestrafter Bewährungsversager muss trotz eines Angriffs im Stil eines Rollkommandos nicht in Haft.

Ein 15-fach vorbestrafter Bewährungsversager muss trotz eines Angriffs im Stil eines Rollkommandos nicht in Haft.

"Ich war es nicht!" Im Brustton der Empörung leugnete ein 38 Jahre alter Familienvater am Dienstag vor dem Chamer Amtsgericht bis zuletzt eine ihm zur Last gelegte Rambo-Aktion, die juristisch als Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung firmiert. Richterin Fischer hatte an der Schuld des 18-fach Vorbestraften und unter laufender Bewährung Stehenden zwar keine Zweifel, schickte ihn aber trotzdem nicht ins Gefängnis.

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