Freispruch erster Klasse
Die Unfallflucht, die keine war
24. Juni 2021, 16:57 Uhr aktualisiert am 24. Juni 2021, 20:02 Uhr
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dpa
Einen Freispruch erster Klasse gab es für eine 21-jährige Steuerfachangestellte, der unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angelastet worden war. (Symbolbild)
Unfälle beim Ausparken passieren häufig. Dass der Parkrempler das Weite sucht, kommt auch öfter vor. Wegen einer solchen Unfallflucht war einer 21 Jahre alten Frau aus dem Landkreis ein Strafbefehl ins Haus geflattert. Sie legte Einspruch ein und am Donnerstag vor dem Chamer Amtsgericht stellte sich tatsächlich heraus: Es war gar keine Unfallflucht.
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