Vor dem Amtsgericht

An eine solche Fehlerkette glaubte der Richter nicht

Verhandlung am Chamer Amtsgericht: 28-Jähriger muss wegen Betrugs ins Gefängnis


Wegen Betrugs muss ein 28-Jähriger weitere fünf Monate sitzen.

Wegen Betrugs muss ein 28-Jähriger weitere fünf Monate sitzen.

Selbst ein mit viel Verve vorgetragenes Plädoyer des Verteidigers gegen die häufig der modernen Technologie zugeschriebene Unfehlbarkeit hat nichts geholfen: Der aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführte 28-Jährige muss wegen Betrugs viele weitere Monate hinter schwedischen Gardinen ausharren.

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