Furth im Wald

Jacky-Unfall: Freispruch für 41-Jährigen


Wer hat Schuld am Unfalltod von Peter Jacky? Diese Frage konnte auch am Dienstag in der seit langem erwarteten Verhandlung nicht einmal ansatzweise beantwortet werden. Am Ende gegen Mittag forderte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 41-jähirgen Angeklagten.

Wer hat Schuld am Unfalltod von Peter Jacky? Diese Frage konnte auch am Dienstag in der seit langem erwarteten Verhandlung nicht einmal ansatzweise beantwortet werden. Am Ende gegen Mittag forderte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 41-jähirgen Angeklagten.

Knapp dreieinhalb Jahre ist es her, dass der Further Peter Jacky auf der Bahnhofstraße sein Leben verloren hat. In diesen 40 Monaten ist es jedoch trotz der bisher größten Ermittlungsaktion, welche die Polizei in Furth zu einem solchen Fall durchgeführt hat, nicht gelungen, einen Schuldigen zu finden.

Zwar saß am Dienstag ein 41-Jähriger aus dem nördlichen Landkreisteil deswegen vor dem Amtsgericht Cham; doch die Beweise reichten nicht einmal annähernd aus, um ihn wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Richter Lecker sprach den Bauarbeiter deshalb frei.

Zumal einige Indizien, von denen man bisher im Zusammenhang mit diesem tödlichen Unfall immer ausgegangen war, nicht passten beziehungsweise neu waren. Hieß es immer, der gesuchte Unfallverursacher sei von der Waldschmidtstraße in die Bahnhofstraße abgebogen und habe dabei dem beliebten Further die Vorfahrt genommen, beteuerte der 41-Jährige gestern, er kam von Richtung Bahnbrücke und habe den später Gestürzten überholt. Auch habe der Beschuldigte dabei wohl ein weißes Auto gefahren. Die Polizei hatte hingegen ihre Ermittlungen auf einen schwarzen Pkw gestützt.

Dass die Beweislage trotz der umfangreichen Ermittlungen (Einsatz von zwei Gutachtern, einer Handyauswertung, der Überprüfung von rund 4500 Fahrzeugen und sogar die Zuhilfenahme eines Hypnotiseurs, um das Erinnerungsvermögen eines Zeugens zu verbessern) sehr dünn war, wird auch von einer anderen Besonderheit unterstrichen: Neun Monate dauerte es nach Übergabe der Akten durch die Polizei, bis die Staatsanwaltschaft heuer im Juli Klage erhob.

Warum der 41-Jährige, der am Unfalltag offensichtlich nicht in Furth war, auch kein schwarzes Auto fuhr, am Dienstag überhaupt auf der Anklagebank saß? Er hatte Selbstzweifel. Und anscheinend um diese auszuräumen, hatte er sich beinahe ein Jahr nach dem Unfall als Zeuge gemeldet... Er selbst machte am Dienstag vor Gericht keine Angaben.

Warum der Angeklagte, der am Unfalltag offensichtlich nicht in Furth war, auch kein schwarzes Auto fuhr, überhaupt auf der Anklagebank saß? Er hatte Selbstzweifel. Und anscheinend um diese auszuräumen, hatte er sich beinahe ein Jahr nach dem Unfall als Zeuge gemeldet... Er selbst machte am Dienstag vor Gericht keine Angaben.

Den vollständigen Artikel lesen Sie als Abonnent kostenlos auf idowa.plus oder in Ihrer Tageszeitung vom 21. November 2018.