Serie „Real Cybercrime“

Wenn die Lehrerin auf der Todesanzeige landet

Der Ärger in der Schule war groß, da will eine Schülerin Rache nehmen – und verbreitet eine gruselige Grafik. Folge 2 unserer Crime-Serie.

Als Rache an ihrer Lehrerin erstellt und verbreitet eine Schülerin eine montierte Todesanzeige der Pädagogin.

Als Rache an ihrer Lehrerin erstellt und verbreitet eine Schülerin eine montierte Todesanzeige der Pädagogin.

Von Redaktion Freistunde

Der Fall

Die Schülerin einer Schule aus der Region erstellt zuhause in ihrer Freizeit eine Todesanzeige an ihrem Computer. Darauf zu sehen: eine ihrer Lehrerinnen. Auf der Grafik finden sich ein Foto der Lehrerin, ein Todesdatum sowie eine Beileidsbekundung.

Um die Todesanzeige zu erstellen, hat die Schülerin heimlich ihre Lehrerin fotografiert, als sie diese zufällig in ihrer Freizeit gesehen hat. Dazu fertigt die Jugendliche ein Video der Lehrerin an. Nachdem die Schülerin die Todesanzeige fertiggestellt hat, verbreitet sie diese in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok und WhatsApp, damit andere Mitschüler sie sehen können. Auch das angefertigte Video ihrer Lehrerin wird weiterverbreitet.

Die betroffene Lehrerin wird von Mitschülern auf die Todesanzeige und das Video aufmerksam gemacht und erstattet Anzeige bei der Polizei.

Was ist strafrechtlich passiert? Die Schülerin hat Bilder und Videos von der betroffenen Lehrerin gemacht, ohne sie um Erlaubnis zu fragen. Dazu hat sie diese verbreitet – ebenfalls ohne Zustimmung. Daher wurde gegen die Schülerin Anzeige erstattet wegen des Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild. Dazu könnte es auch Strafanzeigen wegen Beleidigung und wegen Bedrohung geben. Auch schulische Konsequenzen wie ein verschärfter Verweis, Unterrichtsausschluss oder sogar ein Schulwechsel sind nicht ausgeschlossen.

Solche Aktionen fallen zudem in den Bereich Mobbing. Mobbing kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen haben. Die Lehrerin könnte also zum Beispiel Schadensersatz von der Schülerin fordern.

Polizeihauptmeister Robert Zwickenpflug rät

1. Erstelle, verwende und veröffentliche nur Fotos oder Videos von anderen Personen, wenn du diese Personen um Erlaubnis gefragt hast und diese dir die Erlaubnis erteilt haben.

2. Überlege dir im Vorfeld, ob ein von dir geplanter Spaß auch von anderen als solcher verstanden werden kann und überlege dir, wie dein Handeln auf dich im umgekehrten Falle wirken würde.

3. Wenn du dir unsicher bist, halte Rücksprache mit deinen Eltern oder anderen vertrauenswürdigen Personen oder informiere dich über Folgen. Jeder kann ab dem siebten Lebensjahr zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden.

4. Solltest du Opfer eines solchen Streichs, Angriffs oder von Mobbing werden, wende dich an deine Eltern, Lehrer oder die Polizei. Nur so kann dir geholfen werden.

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