Anonymer Hinweis
Zoll deckt Schwarzarbeit in Regensburger Diskothek auf

dpa/Soeren Stache
Der ehemalige Betreiber ist zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt worden. (Symbolbild)

Zu insgesamt 6.000 Euro Geldstrafe ist der ehemalige Inhaber einer Regensburger Diskothek wegen Schwarzarbeit verdonnert worden. Festgesetzt wurde die Strafe auf 100 Tagessätze zu je 60 Euro. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg. „Dieser Fall zeigt: Früher oder später kommt Schwarzarbeit ans Licht. Arbeitgeber soll-ten sich bewusst sein, dass Verstöße ernsthafte Folgen haben.“, sagt Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg.
Ins Rollen sei der Fall gekommen, nachdem ein anonymer Hinweis bei der FKS Regensburg eingeging. Bei der Überprüfung der Diskothek stellten die Ermittler fest, dass die Mitarbeiter erst im Januar 2023 zur Sozialversicherung angemeldet wurden, rückwirkend ab November 2022. Das Problem dabei: Die Diskothek hat schon viel früher eröffnet.
In Vernehmungen bestätigten danach mehrere Beschäftigte, dass sie schon vor den offiziellen Meldungen gearbeitet hatten. So seien insgesamt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 8.546 Euro nicht abgeführt worden. Die ausstehenden Beträge muss der ehemalige Beitreiber zusätzlich zur Geldstrafe bezahlen.