Widersprüche

Freispruch im Rufmord-Fall im Regensburger Seniorenheim

Die Bewohner des städtischen Wohnheims verheddern sich in allzu widersprüchlichen Aussagen. Der angeklagte Rentner wird freigesprochen. Wer der wahre Urheber des Briefs ist, bleibt offen.

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Ungefähr hier wollen die Hauptzeugin und ihr Freund gestanden haben, als der Angeklagte im Eingangsbereich des Wohnheims „irgendetwas Weißes“ in die Briefkästen seiner Nachbarinnen geworfen habe. Ihre Aussagen unterschieden sich aber so deutlich, dass sie letztlich nicht für eine Verurteilung reichten.

Ungefähr hier wollen die Hauptzeugin und ihr Freund gestanden haben, als der Angeklagte im Eingangsbereich des Wohnheims „irgendetwas Weißes“ in die Briefkästen seiner Nachbarinnen geworfen habe. Ihre Aussagen unterschieden sich aber so deutlich, dass sie letztlich nicht für eine Verurteilung reichten.

Ein Rentner aus dem städtischen Hegenauer-Heim wird am Freitag am Amtsgericht vom Vorwurf des Rufmords freigesprochen: Zwei entscheidende Belastungszeugen verheddern sich in unauflösbare Widersprüche.

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