Regensburg

Zweiter Prozess gegen Joachim Wolbergs


Joachim Wolbergs muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Regensburg hat die weiteren Anklagen gegen ihn zur Hauptverhandlung zugelassen.

Joachim Wolbergs muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Regensburg hat die weiteren Anklagen gegen ihn zur Hauptverhandlung zugelassen.

Von Redaktion idowa

Joachim Wolbergs muss sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten: Das Landgericht Regensburg hat die weiteren Anklagen gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Regensburg zur Hauptverhandlung zugelassen.

Thomas Polnik, Vorsitzender Richter am Landgericht, teilte die Entscheidung über die Zulassung der Anklagen am Freitag mit. Gleichzeitig wurde eine Verbindung aller drei Verfahren angeordnet. Damit soll ein einheitlicher Prozess über sämtliche noch gegen Wolbergs vorliegenden Anschuldigungen ermöglicht werden. Gegenstand der drei Klagen sind, wie schon im Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer, diverse Spenden an den SPD-Ortsverein Stadtsüden. Neben Wolbergs selbst richten sich die Klagen in unterschiedlichen Zusammensetzungen auch gegen zwei Regensburger Unternehmer und einen ehemaligen Geschäftsführer eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken. Wann der Prozess beginnen soll, ist noch unklar. Die Termine sollen laut Polnik voraussichtlich nächste Woche bekannt gegeben werden.

Die erste Anklage vom 4. Oktober 2018 enthält einen Bestechlichkeitsvorwurf und zweimal den Vorwurf einer Vorteilsannahme. Dabei soll es um Zuwendungen in Höhe von rund 160.000 Euro gehen. Die zweite Anklage datiert auf den 25. Januar 2019 und lautet auf Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung. Dabei sollen 5.000 Euro gespendet worden sein. In der dritten Klage vom 1. Februar 2019 ist von drei Fällen der Vorteilsannahme beziehungsweise -gewährung die Rede. Die Spendenhöhe wird hier auf insgesamt 80.000 Euro geschätzt.

Thomas Polnik weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Zulassung einer Anklage auf einer vorläufigen Bewertung der Verdachtslage am Ende des Zwischenverfahrens basiert. Die Eröffnung des Hauptverfahrerns stellt also keine endgültige Beurteilung und erst recht keine Verurteilung dar. "Sie bedeutet nur, dass dem Gericht die Überprüfung der Anklagevorwürfe in einer Hauptverhandlung geboten erscheint", so Polnik. Für Joachim Wolbergs gilt damit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterhin die Unschuldsvermutung.

Im ersten Verfahren vor dem Landgericht war Joachim Wolbergs am 3. Juli lediglich in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden - allen anderen Anschuldigungen folgte das Landgericht nicht. Von einer Strafe sah das Gericht ab. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Sie kündigte an, in Revision zu gehen. Auch Wolbergs selbst will das Urteil überprüfen lassen, ebenso wie zwei weitere Angeklagte aus dem Verfahren vor dem Landgericht. Er wolle die Problematik der Parteienfinanzierung und Parteispenden geklärt wissen, begründete Wolbergs seine Entscheidung, in Revision zu gehen.

Wolbergs Verteidigung äußerte sich am Freitag ebenfalls zu der Entscheidung: "Die gegen ihn (Joachim Wolbergs, Anm. d. Red) erhobenen Vorwürfe der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit entbehren jeglicher Grundlage", so Verteidiger Peter Witting. Wolbergs selbst wurde in einem über Facebook verbreiteten Statement noch deutlicher: Er sprach von "ungeheuren und völlig absurden Vorwürfen". Der Staatsanwaltschaft war er vor, ihn "durch getrennte Verfahren rein zeitlich an die Wand zu spielen".

Alle Entwicklungen zum Prozess können Sie auch in unserem News-Blog nachlesen.