Regensburg

Vorerst kein zweiter Prozess gegen Wolbergs


Das Landgericht hat die zweite Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nicht zugelassen.

Das Landgericht hat die zweite Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nicht zugelassen.

Das Landgericht Regensburg hat die zweite Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nicht zugelassen. Wie Pressesprecher Thomas Polnik am Montag mitteilte, gebe es zu große Überschneidungen mit dem derzeit laufenden Verfahren gegen Wolbergs im Zusammenhang mit der Immobilienfirma BTT.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage am 4. Oktober 2018, also während des laufenden BTT-Verfahrens, eingereicht. Darin geht es um Wolbergs mutmaßliche Nähe zur Immobilienfirma IZ. Deren Gründer sollen sich den OB laut den Vorwürfen ebenfalls mit Spenden gefügig gemacht haben. Dies entspricht auch den Vorwürfen bezüglich BTT. Eine solche prozessuale Tatidentität stelle eine Sperrwirkung für ein neues Verfahren dar, erklärte Polnik. Ob die IZ-Vorwürfe stimmen, bleibt nach der Nicht-Zulassung der Anklage wohl vorerst offen. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings innerhalb einer Woche Widerspruch beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.

Wolbergs' Verteidigung dürfte die Entscheidung des Landgerichts begrüßen. Die Anwälte hatten die "künstliche Aufspaltung" der Vorwürfe gegen ihren Mandanten wiederholt angeprangert. Dies sei nichts weiter als eine Verzögerungstaktik, um Wolbergs dauerhaft vom Amt des OB fernzuhalten. In einer Stellungnahme schrieben Wolbergs Verteidiger, sie fühlten sich durch die Entscheidung des Gerichts "in ihrer wiederkehrenden Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich bestätigt."

Gegen Wolbergs liegen neben den zwei genannten Verfahren noch zwei weitere Anklagen vor. Auch dabei geht es um Spenden aus der Immobilienwirtschaft. Über die Zulassung dieser beiden Anklagen muss das Landgericht unabhängig von der am Montag veröffentlichten Entscheidung befinden.