Landkreis Regensburg

Messerstich vor den Arcaden: Bewährungsstrafe


Nachdem er Anfang Juli 2018 vor den Arcaden in Regensburg drei Menschen verletzte, hat ein 30-jähriger anerkannter Flüchtling aus dem Iran am Montag vor dem Landgericht Regensburg einen Denkzettel erhalten, der allerdings noch überraschend glimpflich ausfiel.

Nachdem er Anfang Juli 2018 vor den Arcaden in Regensburg drei Menschen verletzte, hat ein 30-jähriger anerkannter Flüchtling aus dem Iran am Montag vor dem Landgericht Regensburg einen Denkzettel erhalten, der allerdings noch überraschend glimpflich ausfiel.

Von Matthias Jell und Redaktion idowa

Nachdem er Anfang Juli 2018 vor den Arcaden in Regensburg drei Menschen verletzte, hat ein 30-jähriger anerkannter Flüchtling aus dem Iran am Montag vor dem Landgericht Regensburg einen Denkzettel erhalten, der allerdings noch überraschend glimpflich ausfiel.

Was war geschehen? Zunächst hatte der 30-Jährige am 8. Juli 2018 einen heftigen Disput am Bahnhof mit einem 17-jährigen Landsmann. Er hatte den Jugendlichen in Verdacht, ihm eine Tasche gestohlen zu haben, in der sich Drogen befunden hatten. Bereits im Verlaufe dieses Streits verlor der 30-Jährige erstmals die Beherrschung und verpasste dem Jugendlichen eine Ohrfeige. Das räumte er auch am Montag bei der Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg ein.

Im weiteren Verlauf verlagerte sich der Streit schließlich vor die Arcaden, wo sich zwei weitere Männer einmischten. Jetzt brannten dem 30-Jährigen sämtliche Sicherungen durch. Er schlug mit einem Stock um sich, und verletzte einen seiner Kontrahenten mit einem Messerstich im Nackenbereich.

Für diese Tat wurde er am Montag vor dem Landgericht Regensburg zu insgesamt zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Zusätzlich auch zu einer ambulanten Drogentherapie und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Konkret wurde der 30-Jährige wegen vorsätzlicher Körperverletzung in einem Fall sowie gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilt.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis, seine Entschuldigung bei den Geschädigten und die Zahlung von je 250 Euro Schmerzensgeld an seine drei Opfer.

Ursprünglich hatte die Anklage auch auf Bedrohung und Raub gelautet. Beides konnte allerdings vor Gericht nicht eindeutig nachgewiesen werden, da es für das Wort Bedrohung verschiedene Übersetzungsmöglichkeiten gibt. Zu dem Raub-Vorwurf gab es außerdem widersprüchliche Zeugenaussagen. Aus diesem Grund wurden diese beiden Anklagepunkte fallen gelassen.