Landkreis Regensburg

Baby geschüttelt: Gericht spricht Vater frei


Symbolbild: Uwe Zucchi, dpa

Symbolbild: Uwe Zucchi, dpa

Von chg

Die kleine Mona K. (Namen geändert) ist gerade vier Wochen alt, als sie jemand an den Armen greift und heftig schüttelt. So heftig, dass ihr Kopf mehrfach unkontrolliert vor und zurück schleudert. Neben Hämatomen an den Armen erleidet sie eine Hirnblutung sowie Einblutungen in beide Augen. Zwar sind die Verletzungen inzwischen verheilt und es gibt keine Anzeichen von bleibenden Schäden. Doch bleibt die Frage, wer sich in solch einer Art und Weise an dem Säugling vergangen hat.

Aus Mangel an Beweisen wurde Stefan P., der 23-jährige Vater, freigesprochen. Aufgrund des großen Tatzeitraums konnte das Gericht nicht ausschließen, dass jemand anderes, vielleicht sogar Monas Mutter Jennifer K., die Tat begangen hatte. Neue Zeugenaussagen zu deren Verhalten beim Abtransport ihres Kindes ins Krankenhaus legen diesen Verdacht zumindest nahe.

Da Stefan P. am 1 Mai alleine auf seine Tochter aufpasste, kam eigentlich nur er als Täter in Frage. Der Angeklagte hatte bei der Polizei angegeben, der Hund des Pärchens sei vom Sofa aufgeschreckt und auf das Kind gesprungen. Seine damalige Partnerin Jennifer K. deckte ihn zunächst und gab an, den Abend mit ihm zu Hause verbracht zu haben. Diese Aussage revidierte die heute 20-Jährige später aber und so fand sich Stefan P. alleine auf der Anklagebank wieder.

Medizinische Gutachten lieferten noch eine Erkenntnis: Der Tatzeitraum ist viel größer als anfänglich angenommen. Damit erstreckt sich dieser nicht nur auf den Abend des 1. Mai, sondern reicht zurück bis zur Mittagszeit des 30. April. Somit kommt auch Monas Mutter Jennifer K. als Täterin in Frage.

Täter oder Täterin kommt wohl ungestraft davon

Nach den Aussagen der Zeugen sowie der Sachverständigen forderten Staatsanwältin wie Verteidiger einen Freispruch für Stefan P.. "Eindeutig hat jemand das Kind geschüttelt", sagte Richterin Elfriede Schütz in der Urteilsbegründung, "aber letztlich wissen wir nicht, wer es war". Sollten sich keine neuen Anhaltspunkte für die Staatsanwaltschaft ergeben, kommt der Täter oder die Täterin somit ungestraft davon.