Landkreis Straubing-Bogen

Grünen-Fraktion lehnt Tiefgarage ab und beantragt gleichzeitig ersten Bürgerentscheid


Geht es nach den Grünen, sollen die Straubinger Wähler über eine Tiefgarage unter dem Theresienplatz entscheiden. Der beantragte Bürgerentscheid wäre der erste seiner Art in Straubing. (Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Geht es nach den Grünen, sollen die Straubinger Wähler über eine Tiefgarage unter dem Theresienplatz entscheiden. Der beantragte Bürgerentscheid wäre der erste seiner Art in Straubing. (Foto: Christoph Schmidt/dpa)

In der Diskussion um die Tiefgarage unter dem Theresienplatz könnte möglicherweise der Bürger das letzte Wort haben. So zumindest stellt sich das die Grünen-Fraktion im Stadtrat vor. Sie hat einen Antrag auf ein Ratsbegehren gestellt, das am Ende des Jahres in einen Bürgerentscheid münden soll. In der gleichen Sitzung, in der im Herbst der Stadtrat seine Entscheidung zu dem 16-Millionen-Projekt treffen wird, steht auch dieser Antrag auf der Tagesordnung. Die Grünen selbst haben sich schon positioniert: Sie werden die Tiefgarage ablehnen.

Die Fraktion belässt es aber nicht nur bei ihrem Nein, sondern will einen Bürgerentscheid zur Tiefgarage. Es wäre der erste überhaupt in Straubing. Das bedeute nicht, dass sich der Stadtrat bei der Entscheidung aus der Verantwortung stehle, betont Grundl. Vielmehr sei das Thema Tiefgarage prädestiniert für einen Bürgerentscheid: "Das ist eine so weitreichende Maßnahme, dass die Bürger direkt mitbestimmen sollten." Die Grünen haben sich dazu entschlossen, zunächst ein Ratsbegehren zu beantragen. Damit wird die erste Phase eines Bürgerentscheids, das Bürgerbegehren, übergangen. "Wir wollen keine Stimmen sammeln, die gegen unsere Entscheidung sind", begründet der Fraktionsvorsitzende das abgekürzte Verfahren.

Die Grünen sparen sich damit aber auch das mühevolle Unterschriftensammeln. Mindestens sieben Prozent der Straubinger Wahlberechtigten müssten nämlich das Bürgerbegehren unterzeichnen, damit ein Bürgerentscheid folgen kann. Wird diese Voraussetzung erfüllt, hätte die Stadt zwei Möglichkeiten: Sie kann die Ziele des Bürgerbegehrens umsetzen, damit wäre das Verfahren beendet. Oder sie setzt die Ziele nicht um, dann müsste es zum Bürgerentscheid kommen.

Beim Ratsbegehren dagegen entscheidet der Stadtrat selbst darüber, ob ein Bürgerentscheid gestartet wird oder nicht. Hürde beim Bürgerentscheid ist das Quorum. Für Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern wie Straubing bedeutet das: Der Bürgerentscheid ist nur gültig, wenn die Mehrheit von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten getragen wird. Die Abstimmung kostet voraussichtlich 20.000 Euro.