Verwaltungsgericht entscheidet
Glockengeläut-Klage in Siegenburg abgewiesen
15. Dezember 2022, 16:57 Uhr aktualisiert am 15. Dezember 2022, 16:57 Uhr

Georg Hagl
Die Glocken der Pfarrkirche St. Nikolaus in Siegenburg dürfen laut aktuellem Urteil des Verwaltungsgerichts auch weiterhin in gleicher Stärke läuten.
Von
Georg Hagl
Abgewiesen hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg die Glockengeläut-Unterlassungklage gegen die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Siegenburg. Ein Nachbar hatte einen zu hohen Lärmpegel geltend gemacht, der gesundheitliche Folgen für seine Familie nach sich ziehe.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden
0 Kommentare:
Bitte melden Sie sich an!
Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.
Anmelden