Verwaltungsgericht Regensburg
Siegenburger Glockenstreit: Nachbarklage abgewiesen
8. Juni 2022, 15:16 Uhr aktualisiert am 8. Juni 2022, 15:16 Uhr

Georg Hagl
Die Glocken von St. Nikolaus dürfen weiter läuten, die Klage wurde abgewiesen. Eine weitere ist wegen des Zeitschlagens der Kirchturmuhr anhängig.
Von
Redaktion Hallertau
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Nachbarklage gegen liturgisches Glockengeläut von St. Nikolaus in Siegenburg abgewiesen. Das teilte Pfarrer Franz-Xaver Becher unserer Mediengruppe mit. Seit über zwei Jahren schwelt ein Streit zwischen einem Nachbarn und der Kirchenstiftung wegen des Glockengeläuts.
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