Kirche hat Erfolg im Rechtsstreit um Geläut von St. Nikolaus
Die Glocken dürfen weiter erklingen
23. Dezember 2020, 14:22 Uhr aktualisiert am 23. Dezember 2020, 17:50 Uhr
![Zankapfel Kirchenglocken: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof sind sie "sozialadäquat" und läuten "nicht exzessiv".](https://www.idowa.de/imgs/04/1/6/7/3/8/7/3/tok_49332bbb86e641b40e711daa5125f21b/w800_h450_x800_y450_0bc271c0-3e69-4455-991e-2d8ca9ab0904_1-b2fc5ddd254c9feb.jpg)
Katholische Kirchenstiftung
Zankapfel Kirchenglocken: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof sind sie "sozialadäquat" und läuten "nicht exzessiv".
Gegen die Katholische Kirchenstiftung "St. Nikolaus" in Siegenburg hat ein Nachbar Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Der Anlieger wollte mit seinem Gang vor den Kadi eine einstweilige Unterlassung des Läutens erwirken, soweit dieses bestimmte Lautstärkepegel überschreitet. Den Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Regensburg im September abgelehnt.
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