"Keine negativen Auswirkungen"

Umweltsenat: Grundstück am Bahnhofswald kann bebaut werden


Das Grundstück am Bahnhofswald (am rechten unteren Waldrand) soll von der Unterschutzstellung ausgenommen werden. Damit kann es Bauland werden.

Das Grundstück am Bahnhofswald (am rechten unteren Waldrand) soll von der Unterschutzstellung ausgenommen werden. Damit kann es Bauland werden.

Um es vorwegzunehmen: Zu einem weiteren "Eklat" kam es nicht am Dienstagabend im Umweltsenat bei der Behandlung der Frage, ob ein Grundstück am Bahnhofswald in Löschenbrand zu Bauland erklärt werden könne, obwohl darüber ein kartiertes Biotop verläuft (wir berichteten). Zumal der Umweltsenat schon 2016 einstimmig beschlossen hatte, dass der Bahnhofswald unter Schutz gestellt werden solle - einschließlich des behandelten Grundstücks. Dessen Eigentümer, ein Bauunternehmer aus dem Landkreis, hat eine Änderung des Bebauungsplans beantragt, um dort ein Einfamilienhaus zu errichten. Zweiter Bürgermeister Thomas Haslinger (CSU/LM/JL/BfL) hat öffentlich sein Interesse an dem Grundstück bekundet. Der Senat beschloss am Dienstag in zweiter Lesung mehrheitlich, dass das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Vorprüfung der Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht entgegenstehe.

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