Kammer bleibt mit Urteil sogar unter Verteidigerantrag

Kein versuchter Totschlag in der Disco


Im März gab es in dieser Diskothek in der Innenstadt eine körperliche Auseinandersetzung.

Im März gab es in dieser Diskothek in der Innenstadt eine körperliche Auseinandersetzung.

Von Redaktion Landshut Stadt

Ein Grapscher am Busen seiner Freundin: Da sah Rony R.* rot. Er schlug dem Fremden ins Gesicht und trat ihm gegen den Kopf, als er bewusstlos auf dem Boden der Diskothek lag. Am heutigen Dienstag musste sich der 22-jährige Landshuter wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Doch die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer erachtete R. für den Faustschlag als strafrechtlich nicht verantwortlich, da er durch Nothilfe gerechtfertigt war. Und für den Fußtritt sah sie "nicht mal einen bedingten Tötungsvorsatz" als nachgewiesen an: R. kam mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon.

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